Mittwoch, 14. Mai 2014

Bestätigung der Wirksamkeit der „Geistlichen Kommunion“ für wiederverheiratet Geschiedene

2014-05-13
Bestätigung der Wirksamkeit der „Geistlichen Kommunion“ für wiederverheiratet Geschiedene

Beim jüngsten Diözesankomitee des Bistums Münster verwies Bischof Genn auf die Möglichkeit der „Geistlichen Kommunion“ für wiederverheiratet Geschiedene.

Die „Geistliche Kommunion“ geht auf Thomas von Aquin zurück und setzt ein lebhaftes Verlangen zu einer liebevollen Vereinigung mit Jesus Christus voraus. Und wenn das „Verlangen“ recht glühend ist, dann sei die „Geistliche Kommunion“ gottwohlgefälliger als eine „wirkliche Kommunion“ in Lauheit.

Angesichts der Unentschlossenheit der Hierarchie und der Notwendigkeit, „Ja, Ja oder Nein, Nein“ zu sagen wird hiermit die „Geistliche Kommunion“ unter den oben genannten Voraussetzungen als ebenbürtig erklärt.
Diese Erklärung erfolgt unter dem Aspekt des erkannten unerträglichen Leidens vieler schuldlos Geschiedener und Wiederverheirateter und dem ebenso unerträglichen Nichthandeln der zuständigen Stellen. Es stellt also eine notwendige „Ersatzvornahme“ dar.

Jesus Christus, der Gründer unserer Glaubensgemeinschaft ist informiert.

f.d.R.d.A.
Lothar Müller, Schriftführer

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