Sonntag, 30. September 2012

Beharrliches Engagement

Wir werden nicht schweigen
und Unrecht beim Namen nennen
Machtmissbrauch entlarven
patriarchale Strukturen überwinden
sexistische Sprache anprangern
subtiles rassistisches Gedankengut aufdecken
kapitalistische Mechanismen hinterfragen

Wir werden nie aufhören zu erzählen
wie DU Partei ergreifst
für die Entrechteten und Ausgegrenzten
wir werden aufstehen
und an unsere Kinder weitergeben
dass es sich lohnt leidenschaftlich
mit DIR auszubrechen
aus menschenunwürdigen Strukturen
um neues solidarisch-interkulturelles Teilen einzuüben

DU
wirst uns begleiten mit klugen Händen
damit wir mit beharrlicher Klugheit
und Gelassenheit
mitgestalten an einer neuen Welt
Kraft schöpfen aus der Erinnerung
und Vergegenwärtigung
DEINER wunderbaren Hoffnung

Pierre Stutz, Du hast mir Raum geschaffen. Inspiriert von den Psalmen, Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2003, 86.

 Evangelium vom Tag >>

Freitag, 28. September 2012

Frauenweihe: Für immer verboten?

Bemerkenswert, was Univ.Prof. Herwig Büchele SJ in der neuesten „Furche“ zum Thema Frauenpriestertum schreibt.

Hinweis zur Lesbarkeit: 
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Donnerstag, 27. September 2012

Radikaler Strukturumbau in Erzdiözese Wien geplant

Kardinal Christoph Schönborn beim Medienempfang zur geplanten Strukturreform

Zusammengelegte Pfarren und von Laien geleitete, kleine Gemeinden: Kardinal Christoph Schönborn hat am Mittwoch einen Radikalumbau seiner Diözese innerhalb der nächsten zehn Jahre angekündigt.

Mit der Ankündigung, den „größten Umbau in der Erzdiözese Wien seit Joseph II.," durchzuführen, trat Kardinal Christoph Schönborn beim traditionellen Medienempfang der Erzdiözese Wien am Mittwoch vor Journalisten. Demnach sollen in den nächsten zehn Jahren viele der 660 Pfarren in der Erzdiözese zu größeren Pfarrräumen zusammengelegt werden.
Religion.ORF.at >>

Neue Pfarrorganisation bis 2022
"Einen großen Schritt ins Weite" nennt Kardinal Schönborn den geplanten Neu- und Umbau der Pfarren der Erzdiözese Wien.
Bis 2022 wird die Erzdiözese Wien ihre Pfarrorganisation neu bauen. Das kündigte Kardinal Christoph Schönborn am 19. September 2012, im Rahmen des Medienempfangs der Erzdiözese Wien an. Die Leitung der Gemeinden vor Ort wird verstärkt in die Verantwortung der Gemeindemitglieder gegeben. Pfarren werden aus mehreren Gemeinden bestehen. Auch an der Pfarrleitung werden Laien beteiligt. Priester, Diakone und Pastoralassistenten und -assistentinnen werden in größeren Teams zur Unterstützung der Gemeinden eingesetzt.
Erzdiözese Wien >>

Pfarrzusammenlegungen nur "Notmaßnahme"?
Kardinal Schönborn will im Zuge einer Reform die Erzdiözese Wien radikal umbauen. Dabei sollen einige der 660 Pfarren zusammengelegt und Laien stärker einbezogen werden. Sind die geplanten Zusammenlegungen „eine Notmaßnahme, weil den Bischöfen nichts einfällt“, wie Kritiker sagen? Was soll die Kirche dem akuten Priestermangel entgegensetzen?
Debatte auf Religion.ORF.at >&gt

Papst-Schüler Schönborn pilgert auf schmalem Grat
Gestern mussten die Pfarrer in Wien ihre Gemeinden informieren: Der Erzbischof verordnet eine Reform. Hunderte Pfarren werden gestrichen. Rom ist wachsam.
Die Presse >>

Prüller-Jagenteufel: Schönborns Reformerin
Pastoralamtsleiterin Veronika Prüller-Jagenteufel nimmt eine Schlüsselposition bei den anstehenden Kirchenreformen ein. Bis 2022 sollen die 660 Pfarren neu strukturiert werden. Mit ihr zu Besuch an der Basis.
Die Presse >>

Mittwoch, 26. September 2012

Das nächste Pontifikalamt ... mit Biersegnung

Hopfen und Malz

Pontifikalamt im Eisenstädter Dom, Prozession und Bieranschlag unter dem Motto "Hopfen und Malz: Gott erhalt's!" - Bischof Zsifkovics und "Bier-Papst" Conrad Seidl betätigen sich

Eisenstadt, 27.09.2012 (KAP) "Hopfen und Malz: Gott erhalt's!" - unter diesem Leitwort findet am Sonntag, 30. September, in Eisenstadt erstmals eine Biersegnung mit Bischof Ägidius Zsifkovics statt. Wie die Diözese mitteilt, beginnt die Feier um 9.30 Uhr im Martinsdom mit einem Pontifikalamt. An dessen Ende werden Flaschenabfüllungen des originalen "Haydnbräu" gesegnet. Anschließend geht es in feierlicher Prozession zum Gasthof "Haydnbräu", wo der Fassanstich durch den Diözesanbischof, unterstützt vom bekannten Biersommelier Conrad Seidl ("Bier-Papst"), erfolgt.

Nachdem im Burgenland Weinsegnungen eine große Tradition haben, sieht Zsifkovics die Vorbereitungen für die erste Biersegnung mit Wohlwollen: "Bei der Weinkelter wie auch bei der Braukunst zählt die Kirche selbst zu den am längsten Aktiven", so vor allem in den uralten Klöstern. "Diese Kultur ist wohl zu achten", so Zsifkovics. Schließlich wird "auch das Bier aus den gottgeschenkten Gaben der Natur gewonnen".

Am Ende des Pontifikalamtes, werden Flaschenabfüllungen des "Haydnbräu" gesegnet, die an die Mitfeiernden im Dom verteilt werden, sowie ein Bierfass, das danach in Prozession mit einer Pferdekutsche zum Gasthof "Haydnbräu" geführt wird.


Diese Schnapsidee passt zum zweijährigen Bischofsjubiläum.
Quo vadis, Diözese Eisenstadt?


Hochwürdigste und hochwürdige Herren,

ehrwürdige Schwestern und Brüder,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen die Einladung zum 1. Eisenstädter Brauereitag weiterleiten.

Dienstag, 25. September 2012

Pontifikalamt zum 2. Jahrestag der Bischofsweihe von Ägidius Zsifkovics

Hubert A. Wieder ist neuer Dompropst des Kathedralkapitels zum hl. Martin in Eisenstadt.



Zu diesem Pontifikalamt sind die pensionierten Priester besonders eingeladen.

Zwei Jahre Bischof Ägidius.
Zwei Jahre Baustellen.

Dialog ist passé.
Laiengremien aufgelöst.
Interviews selten und zensuriert.

Vorkonziliares Kirchenrecht wird großgeschrieben.

Geisterstimmung hinter den vier Wänden im Palast.

Personalrochaden.
Karriere vor Freundschaften.

Dornröschenschlaf im Pastoralamt.
Wachküssen?!
Wallfahren.

Und ein Pontifikalamt jagt das nächste.

Wenn nur alle Wege nach Rom führen!

Montag, 24. September 2012

Gehen die Bischöfe über "Leichen"?

Ludwig Puchinger hat folgenden Leserbrief an mehrere österreichische Tageszeitungen verschickt:

Die Kirchenleitung verharrt seit geraumer Zeit bei wichtigen Fragen in Grabesstille und Totenstarre. Nicht so die Menschen an der Kirchenbasis. Im „Mitteilungsblatt der „Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen“ ist folgender aufrüttelnder Text zu finden:

Gehen die Bischöfe über „Leichen“?
  • „Leichen“ sind viele Katholiken, für die die Seelsorge durch die Zusammenlegung der Gemeinden gestorben ist.
  • „Leichen“ sind die Wiederverheirateten, die ausgegrenzt und abgeschrieben werden.
  • „Leichen“ sind die von Priestern geschädigten Missbrauchsopfer, deren Seele zeitlebens verwundet ist und nicht durch Finanzmittel geheilt wird.
  • „Leichen“ sind die Priester, deren Lebenstätigkeit und - Inhalt getötet wurden, weil sie der Liebe wegen aus dem priesterlichen Dienst ausscheiden mussten.
  • „Leichen“ sind die heimlichen Freundinnen von Priestern und die ausgetretenen Ordensfrauen, wenn sie von kirchlicher Seite verfemt werden.
  • „Leichen“ im wahrsten Sinne sind verstorbene Aidskranke, die in Afrika wegen des kirchlichen Kondomverbotes und entsprechenden Verhaltens infiziert wurden.
  • Schließlich sind die vielen Katholiken gleichsam „Leichen“, deren Vertrauensverhältnis zur Kirchenleitung tot ist.

Wie lange lassen wir uns das noch bieten?
Was können wir dagegen tun?
Wir glauben doch an die Auferstehung!

Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen e. V. >>

Sonntag, 23. September 2012

Gott allein

Gott allein kann schaffen,
aber du kannst die Schöpfung
zur Geltung bringen.
Gott allein kann Leben schenken,
du aber darfst es weitergeben und achten.
Gott allein ist das Licht der Welt,
aber du trägst es in deinen Händen.
Gott allein kann Freude schenken,
du aber gibst sie weiter mit einem Lächeln.
Gott allein ist der Weg,
aber du kannst ihn anderen zeigen.
Gott allein vermag das Unmögliche,
in deinen Händen aber liegt das Mögliche.
Gott allein genügt sich selbst,
aber er zählt auf DICH.


Quelle unbekannt.

Freitag, 21. September 2012

Studientag: Wer zahlt, muss mitbestimmen können




Die „Laieninitiative“ - gemeinsam mit „Wir sind Kirche“, „Pfarrer-Initiative“,
„Priester ohne Amt“ und mit der „Taxhamer PGR-Initiative“ lädt ein:

Wer zahlt, muss mitbestimmen können
Kirchliche Finanzhoheit im Rechtsstaat

Studientag am 17. November 2012
Haus der Erwachsenenbildung, Burgenländisches Volksbildungswerk,
Joseph-Haydn-Gasse 11, 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/62282, Fax: 02682/62282-80
Email: 
office@volksbildungswerk.at

 Wir bitten um Anmeldung bei:
Laieninitiative Burgenland - Eduard Posch: edi.posch@bnet.at
oder "Laieninitiative“ - info@laieninitiative.at

10:00 Uhr
Peter Pawlowsky (Tagungsleitung)

Eintreffen, Begrüßung, Vorstellung, Ablauf

10:20
Lesung: Mt 6,24-34: Niemand kann zwei Herren dienen

10:30
Heinz Krejci

Rechenschaftspflicht gegenüber den Mitgliedern

Juristische Personen, also Vereine, Körperschaften, somit auch die Kirche, haben gegenüber ihren Mitgliedern eine selbstverständliche Rechenschaftspflicht. Diese besteht nicht nur in der Nennung eingegangener Beträge und einem pauschalen Bericht über deren Verwendung. Vielmehr muss den Mitgliedern auch das Recht zugestanden werden, die Art und Weise der Verwendung mitzubestimmen, weil es sich ja um das Geld der Mitglieder handelt, das zum Einsatz kommt. Das sind daher auch Grundsätze des österreichischen Vereinsrechts.

Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci  ist emeritierter Ordinarius für Handels- und Wertpapierrecht am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Mitarbeit an Gesetzesmaterien, darunter an der Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

11:15
Heribert Franz Köck

Der Kirchenbeitrag, der Staat und die Religionsfreiheit

Die Kirche braucht die finanziellen Beiträge ihrer Mitglieder. Aber es ist ein logisches Postulat, dass jene, die zahlen, auch ein angemessenes Mitspracherecht beim Einsatz der Mittel haben müssen. Eine Amtskirche, welche diese Mitsprache verweigert, hat kein Recht, von den Mitgliedern Geld zu fordern. Der Staat darf sich in innerkirchliche Auseinander­setzungen nicht einmischen. Aus diesem Grund ist es dem Staat auch verwehrt, die Kirche mit staatlicher Gewalt beim Eintreiben des Kirchenbeitrags zu unterstützen.

Univ. Prof. Dr. Dr. hc.  Heribert Franz Köck ist emeritierter Dekan und Institutsvorstands für Völkerrecht, Europarecht und internationale Beziehungen an der Johannes-Kepler-Universität Linz.  Langjähriger Vertreter des Hl. Stuhls bei zahlreichen internationalen Institutionen und Konferenzen.

12:00

Diskussion über die beiden juristischen Referate:
Je nach Teilnehmerzahl entweder im Plenum oder in Arbeitsgruppen.

12:45
Mittagspause:
Für Catering von Imbissen und Getränken ist gesorgt.

13:30 
Peter Pawlowsky

Das Geld, die Kirchen und die Religionen

Wie halten es die anderen Kirchen, wie die Buddhisten, Juden und Muslime mit ihrer Finanzierung?  Wer verfügt über die Verwendung des Geldes? Wer kontrolliert die Abrechnung? Wird auch dort zur Eintreibung der Staat zu Hilfe gerufen?

Dr. Peter Pawlowsky, Journalist, ist seit 2011 geschäftsführender  Obmann-Stellvertreter der Laieninitiative, langjähriger Leiter der Hauptabteilung Religion im ORF-Fernsehen.

13:45
Hans Peter Hurka

„Wir sind Kirche“ Treuhandkonto ESPERANZA
„Wir sind Kirche“ bietet als Alternative zum Kirchenaustritt das Treuhandkonto ESPERANZA an. Ziel ist, die Kirchenleitung zu Gesprächen über notwendige Reformen in unserer Kirche zu bewegen. Wie kann man/frau sich beteiligen und wie funktioniert es?

Hans Peter Hurka, Beamter i.R., seit 2004 Vorsitzender der Plattform „Wir sind Kirche“. Er ist seit mehr als 30 Jahren für Reformen in unserer Kirche aktiv.

14:00
Anfragen

14:15
Gotthold Hasenhüttl

Wer darf in der Kirche mitreden?

Der gegenwärtige Zentralismus, der Rom zur alles bestimmenden Autorität in kirchlichen Angelegenheiten macht, kann sich auf keine lange Tradition berufen. Die Bischöfe verstehen sich nicht mehr als Vertreter ihrer Diözesen, sondern als Vollzugsorgane römischer Weisungen. Dieser Zustand widerspricht diametral einer Ekklesiologie, die sich auf die Bibel stützt. Heute muss gefordert werden, dass alle Katholiken und Katholikinnen im Rahmen ihres kirchlichen  Engagements mitreden und mitbestimmen  können.

Univ. Prof. Dr. Dr. Gotthold Hasenhüttl, ehemals Dekan der Katholisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen, dann Professor für Katholische Theologie (Systematische Theologie) an der Universität des Saarlandes. Wegen einer ökumenischen Eucharistiefeier beim Kirchentag 2003 in Berlin vom Priesteramt suspendiert; 2006 Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis.

15:00
Diskussion über das theologische Referat
Je nach Teilnehmerzahl entweder im Plenum oder in Arbeitsgruppen.

15:45
Herbert Kohlmaier

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Die Ergebnisse der Tagung werden gebündelt und in einer Resolution zusammenge­fasst. Der Resolutionsentwurf, mit dem die Tagung abgeschlossen werden soll, wird vorgestellt, diskutiert und zur Abstimmung gebracht.

Dr. Herbert Kohlmaier, Gründer der Laieninitiative und deren Obmann bis 2011, Jurist mit dem Spezialgebiet Sozialrecht. Langjähriger Politiker und Abgeordneter zum Nationalrat, zuletzt Volksanwalt der Republik.

16:00
Diskussion und Abstimmung im Plenum über den Resolutionsentwurf

16:25
Lesung: Mt 7, 15-21: Hütet euch vor den falschen Propheten

16:30 Uhr
Ende

Für TeilnehmerInnen, die noch länger bleiben können,
schlagen wir die informelle Fortsetzung der Tagung
bei einem Eisenstädter Heurigen vor.

Herausgegeben vom Vorstand der Laieninitiative. Für den Inhalt verantwortlich: Obmann-Stellvertreter Dr. Peter Pawlowsky.
Verein Laieninitiative, Waldgasse 20/3, A-2371 Hinterbrühl, Tel.: +43 (0) 2236 / 41 683.
Mail an info@laieninitiative.at  oder über unsere Homepage www.laienintiative.at

Donnerstag, 20. September 2012

Neues Statut für den Dekanatsrat betont dessen "beratende" Funktion


Aus Anlass der heute (20.9.) in Rotenturm stattfindenden Konstituierung des Dekanatsrates für das Dekanat Pinkafeld muss ich - als ehemaliger Dekanatsratsvikar - auf die tiefgreifenden Änderungen im neuen Statut für den Dekanatsrat hinweisen, sollte es doch auch um die Wahl eines neuen Dechanten gehen.

Ein Jahr lang hat "man" für die Dekanatsordnung und dieses Statut gebraucht, um unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen:
  • Der Bischof allein ernennt den Dechanten.
  • Der Dekanatsrat hat nur beratende Funktion und kann bestenfalls einen Dreiervorschlag machen, an den der Bischof in keiner Weise gebunden ist.
  • Den Mitgliedern des Dekanatsrates ist bewußt zu machen, dass der Bischof bei der Ernennung des Dechanten letztlich völlig frei ist.
So ist auch auf der Tagesordnung keine Rede von "Dechantenwahl", wie das früher üblich war, sondern es heißt unter Pkt. 3 lapidar: "Vorschläge für die Neubestellung des Dechanten".

Wie diese Entwicklung in unserer Diözese Eisenstadt - im Gedenkjahr der Konzilseröffnung - mit Aggiornamento, "Verheutigung" und einem Miteinander von Volk Gottes und Hierarchie zu verstehen ist, bleibt mir ein Rätsel. 

Die "Bestellung des Dechanten" ist der Dekanatsordnung zu entnehmen.
(Für Interessierte der Link zum CIC - die "can." bitte suchen)

1. Das Dekanat (can. 374 § 2 CIC)
§1 Das Dekanat ist eine Seelsorgeeinheit ... mit der Aufgabe, ... das umfassende
Pastoralkonzept der Diözese unter Berücksichtigung aller Volksgruppen in der
Diözese zu verwirklichen.
...

2. Der Dechant
a) Amt und Stellung des Dechanten
§6 Der Dechant ist der Vorsteher des Dekanates, das er nach den Normen des Kirchenrechtes und den Weisungen des Bischofs leitet (can. 553 § 1 CIC).
...

b) Die Aufgaben des Dechanten (can. 555 CIC)
§ 10 Dem Dechanten obliegen vor allem folgende Aufgaben:
- der Dienst an den geistlichen Mitbrüdern: er soll Freund und Rückhalt für seine Mitbrüder sein,
- die Sorge um den Urlaub der Priester des Dekanates,
- der Dienst an den hauptamtlichen Laienmitarbeitern/innen.
...

c) Die Vollmachten des Dechanten
§ 16 Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben hat der Dechant folgende Vollmachten:
(1) Der Dechant führt die Pfarrer und Pfarrseelsorger ... wie auch die hauptamtlichen Laienmitarbeiter/innen (... KEINE Pfarrassistenten!)in ihre Aufgaben ein.
(2) Die Abwesenheit eines Seelsorgers aus der Pfarre ... für die Vertretung sorgen ...
...
(4) Der Dechant ist bevollmächtigt, von Sünden und Zensuren, die dem Bischof vorbehalten sind, zu absolvieren.
(5) Der Dechant kann in den Pfarren seines Dekanates dringende Trauungen vornehmen ...
(6) Dem Dechanten steht das Recht zu, eine erloschene Beichtjurisdiktion in dringenden Fällen um 14 Tage zu verlängern.
(7) Der Dechant kann fremden Priestern, die ein ordnungsgemäßes Zelebret besitzen, dieses nach dessen Ablauf auf weitere 8 Tage verlängern, damit inzwischen um die ordnungsgemäße Verlängerung bei der Kirchenbehörde eingereicht werden kann.
(8) Der Dechant hat die Erlaubnis, spezielle Weihen und Weihungen (can. 1169 § 1 CIC) sowie alle Segnungen (can. 1169 § 2 CIC), die nicht dem Papst oder dem Bischof vorbehalten sind, durchzuführen.
(9) Für die Vornahme des Begräbnisses, der in seinem Dekanat wohnhaft gewesenen Weltpriester, ist der Dechant zuständig... Jedoch kann in all diesen Fällen der Diözesanbischof bzw. der von ihm beauftragte Vertreter von seinem Vorrecht, die Exequien zu halten, Gebrauch machen. Vom Verstorbenen testamentarisch oder anderswie getroffene Anordnungen sind jedenfalls zu beachten.

d) Bestellung des Dechanten
§ 17 Der Dechant wird vom Bischof ernannt (can. 553 § 2 CIC).
§ 18 Der jeweilige Dekanatsrat kann dem Bischof einen Dreiervorschlag zur anstehenden Ernennung des Dechanten unterbreiten.
§ 19 Konkret kann jedes Mitglied des Dekanatsrates drei ihm geeignet erscheinende Kandidaten für das Amt des Dechanten namhaft machen. Hiebei muss eine entsprechende Reihung erfolgen...
...
§ 23 Der bisherige Dechant bzw. Dekanatsleiter übermittelt das gesamte Ergebnis mit den Bereitschaftserklärungen unverzüglich... dem Bischöflichen Ordinariat. In diesem Zusammenhang hat der bisherige Dechant Sorge zu tragen, dass den Mitgliedern des Dekanatsrates bewusst ist, dass es sich bei diesem Vorgang nicht um eine Wahl, sondern um die Ermittlung eines Vorschlages handelt, und der Bischof letztlich völlig frei in der Ernennung eines Dechanten ist.


Dekanatsordnung und Statut für den Dekanatsrat der Diözese Eisenstadt auf Seite 40 in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 598 >>

Einleitung:
Mit Dekret vom 10. Juni 2011 hat der hochwst. Herr  Diözesanbischof im Zuge der Neuordnung der  Beratungsgremien in der Diözese Eisenstadt die  Trennung der mit 1. Juni 2000 vereinten Gremien Priesterrat und Dechantenkonferenz der Diözese  Eisenstadt verfügt.
Hinsichtlich des damit wieder entstandenen Gremiums „Dechantenkonferenz der Diözese Eisenstadt“ wurde in Folge dieser Maßnahme eine Überarbeitung der Dekanatsordnung der Diözese Eisenstadt sowie des  Statuts, der Wahl- und der Geschäftsordnung für den  Dekanatsrat der Diözese Eisenstadt notwendig. Nachdem die diesbezüglichen Arbeiten nun abgeschlossen werden konnten, hat der hochwst. Herr Diözesanbischof am 15. August 2012 die novellierten Fassungen der Dekanatsordnung der Diözese Eisenstadt sowie des Statuts, der Wahl und der Geschäftsordnung für den Dekanatsrat der Diözese Eisenstadt mit sofortiger Rechtswirksamkeit in Kraft gesetzt.